Serco Leisure
Gesichtserkennung und Fingerabdruckscans zur Erfassung von Anwesenheit und Vergütung der Beschäftigten
Die britische Datenschutzbehörde fordert Serco Leisure auf, die Gesichtserkennung bei mehr als 2.000 Beschäftigten einzustellen
Ausgangslage
Serco Leisure und verbundene Träger nutzten in 38 Freizeiteinrichtungen Gesichtserkennung, an zwei Standorten auch Fingerabdruckscans, um die Anwesenheit von mehr als 2.000 Beschäftigten zu überwachen. Die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) stellte fest, dass sie weder die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung nachgewiesen hatten.
Vorgehen
Am 23. Februar 2024 erließ das ICO neun aufsichtsrechtliche Anordnungen gegen Serco Leisure, Serco Jersey und sieben gemeinnützige Freizeitträger. Sie müssen die Verwendung biometrischer Daten zur Anwesenheitserfassung einstellen und Daten, für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, innerhalb von drei Monaten vernichten.
Kennzahlen
Erkenntnis
Beschäftigte können sich nur schwer verweigern; deshalb misst die Behörde ihrer Einwilligung wenig Gewicht bei. Karten oder Schlüsselanhänger galten als ausreichende Alternative.
Kategorien
- Größe
- Großunternehmen
- Unternehmensfunktion
- PersonalwesenProduktion und Qualität
- Innovationsart
- Prozessinnovation
- KI-Technologie
- Bildverarbeitung (Computer Vision)
- Einführung
- Anbieterlösung
- Nachweis
- Aufsichtsbehörde, Prüfung oder Gericht
Quellen
Quellenzusammenfassungen
Das ICO erließ neun aufsichtsrechtliche Anordnungen wegen des biometrischen Anwesenheitssystems für Beschäftigte. Die Behörde setzte eine Frist von drei Monaten, um die Nutzung einzustellen und Daten zu vernichten, die nicht gesetzlich aufbewahrt werden mussten.
Ausführliche Angaben finden Sie in den Originalquellen.